Berufsgrundsätze

Die Grundsätze für die Berufsausübung als Mitarbeiter der Ip M Innovationspartner Mittelstand

Präambel

Diese Grundsätze bestimmen das Verhalten der Mitarbeiter der Ip M Innovationspartner Mittelstand in ihren Beziehungen zu Klienten, Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten, Verbänden und in der Öffentlichkeit.

Einführung und Einhaltung

Die Ip M Innovationspartner Mittelstand verpflichtet sich freiwillig zur Einhaltung der Grundsätze und unterwirft sich in strittigen Fragen einem Ehren- oder Schiedsgericht. Alle Mitarbeiter der Ip M Innovationspartner Mittelstand sind zur Einhaltung dieser Berufsgrundsätze angehalten.

1. Fachliche Kompetenz

Wir übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Mitarbeiter bereitgestellt werden können. Wir suchen Lösungen, die dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen unserer Klienten in bester Weise gerecht werden. Wir unternehmen alle Anstrengungen, unsere Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahrenstechniken ständig zu verbessern und machen unseren Klienten die Vorteile dieser Verbesserungen uneingeschränkt zugänglich.

2. Seriosität und Effektivität

Wir empfehlen unsere Dienste nur dann, wenn wir erwarten, dass unsere Arbeit Vorteile für den Klienten bringt. Wir geben realistische Leistungs-, Termin- und Kostenschätzungen ab und bemühen uns, diese einzuhalten. Wir üben nicht nur eine gutachterliche Tätigkeit aus oder erarbeiten Empfehlungen, sondern wirken bei der Realisierung der Vorschläge mit und arbeiten solange mit dem Klienten zusammen, bis dieser die Aufgabe ohne unsere Hilfe fortführen kann. Wir sind uns bewusst, dass neben der sachlichen Lösung die zwischenmenschlichen Beziehungen große Bedeutung besitzen. Wir bemühen uns deshalb um eine harmonische Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und seinen Mitarbeitern.

3. Objektivität, Neutralität und Eigenverantwortlichkeit

Wir werden grundsätzlich eigenverantwortlich tätig und akzeptieren in Ausübung unserer Tätigkeit keine Einschränkung unserer Unabhängigkeit durch Erwartungen Dritter. Wir führen eine unvoreingenommene und objektive Beratung durch und sprechen auch Unangenehmes offen aus. Wir erstellen keine Gefälligkeitsgutachten. Wir respektieren auch gegenüber unseren Mitarbeitern deren Verpflichtung zu eigenverantwortlicher Tätigkeit. Wir verpflichten uns zur Neutralität gegenüber Lieferanten von Geräten, Hilfsmitteln und Diensten, die zur Verwirklichung unserer Vorschläge erforderlich sind und fordern oder akzeptieren von diesen keinerlei Provisionen, Aufwandsentschädigungen oder dergleichen. Sofern wir Lieferanten empfehlen, erfolgt dies nur aufgrund der Erfordernisse unserer Klienten oder einer vergleichenden Analyse des Leistungsangebotes der Lieferanten. Sofern wir EDV-Software-Pakete oder -Geräte oder -Hilfsmittel empfehlen, die von uns vertrieben werden oder an denen wir in irgendeiner Form finanziell interessiert sind, weisen wir auf diese Tatsachen hin und erwecken nicht den Eindruck einer neutralen Produktauswahl.

4. Unvereinbare Tätigkeiten

Mit der Mitarbeit bei Ip M Innovationspartner Mittelstand unvereinbar ist die Annahme von Aufträgen für Tätigkeiten, die die Einhaltung dieser Mindeststandards an berufsethisches Handeln gefährden.

5. Vertraulichkeit

Wir behandeln alle internen Vorgänge und Informationen unserer Klienten, die uns durch unsere Arbeit bekannt werden, streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben. Wir gewähren keinen generellen Konkurrenzausschluss. Über einen speziellen Konkurrenzausschluss werden in besonderen Fällen Absprachen getroffen. Wir halten uns für berechtigt, Klientenlisten zu veröffentlichen, werden aber Klienten nur dann als Referenz angeben, wenn wir deren Zustimmung zuvor eingeholt haben.

6. Unterlassung von Abwerbung

Wir bieten Mitarbeitern unserer Klienten weder direkt noch indirekt Positionen bei uns selbst oder anderen Klienten an. Wir erwarten, dass auch unsere Klienten während der Zusammenarbeit mit uns mit keinem unserer Mitarbeiter Einstellungsverhandlungen führen und unsere Mitarbeiter nicht abwerben. Wir verlangen von unseren Mitarbeitern, dass sie während der Dauer der Klientenbeziehungen keine Verhandlungen mit Klienten über eine Einstellung führen, damit die Objektivität ihrer Arbeit gesichert wird.

7. Fairer Wettbewerb

Wir erbringen mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen, noch bieten wir Arbeitskräfte oder andere Leistungen zur Probe an. Wir achten das geistige Urheberrecht an Vorschlägen, Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer und verwenden solches Material nur mit Quellenangabe. Wir empfehlen bei sachlich-fachlicher Notwendigkeit nur solche Kollegen, deren Leistungsstand uns bekannt ist. Wir legen bei Kooperationen, soweit es sich nicht um einen Kapazitätsausgleich handelt, gegenüber den Klienten die Projektverantwortlichkeit sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit offen und klar dar.

8. Angemessene Preisbildung

Wir berechnen Honorare, die im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeit stehen und die vor Beginn der Tätigkeit mit dem Klienten abgestimmt worden sind. Wir geben Festpreisangebote nur für Projekte ab, deren Umfang zu überblicken ist und bei denen nach honorarpflichtigen Voruntersuchungen Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu lösenden Probleme präzise und für beide Vertragsparteien überschaubar und verbindlich herausgearbeitet worden sind. Wir präzisieren unsere Angebote so, dass der Klient weiß, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar in Rechnung gestellt werden.

9. Seriöse Werbung

Wir verpflichten uns zu seriösem Verhalten in der Werbung und der Akquisition und präsentieren unsere Qualifikation einzig im Hinblick auf unsere Fähigkeiten und unsere Erfahrung. Wir halten uns in unseren Darstellungen über unsere Umsätze, Mitarbeiter, Tätigkeitsbereiche etc. an den augenblicklichen Stand und geben keine spektakulären Zukunftspläne bekannt.