Steuerförderung für Forschung und Entwicklung

Unternehmen können sich steuerlich fördern lassen, wenn sie Forschungsprojekte realisieren.

Unternehmen können ihre Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steuerlich fördern lassen. Wie das möglich ist, hat die Regierung Anfang August bekannt gegeben. Zuvor war Anfang des Jahres das entsprechende Gesetz Forschungszulagengesetz in Kraft getreten.

Demzufolge können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen. Bedingung ist, dass das Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben realisiert, die förderbar sind. Dafür müssen die Vorhaben einer oder mehrerer der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden können. Ob ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorliegt, prüft die Bescheinigungsstelle. Auf die Förderung haben Unternehmen einen Rechtsanspruch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab 1.1.2021 möglich.
Als Bescheinigungsstelle wurden VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden ausgewählt.