Steuerliche Forschungsförderung ab sofort beantragbar
Antrag auf Forschungszulage ab sofort in „Mein ELSTER“ möglich.
Seit dem 1. April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage können die Betriebe selbst über das Portal „Mein ELSTER“ beziehungsweise über den Steuerberater beantragen.
Um eine Forschungszulage zu erhalten, muss das Unternehmen ein förderfähiges Forschungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung können sich Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle ausstellen lassen.
Steuerbonus für Lohnkosten und Auftragsforschung
Forschende Unternehmen können einen Anspruch auf Zulage in Höhe von 25 % der Lohnkosten für Mitarbeiter des Forschungsprojekts geltend machen.
Auftragsforschung wird ebenfalls gefördert mit 25 % bezogen auf 60 % der Auftragssumme.
Dokumentation der Forscher-Stunden ratsam
Es ist ratsam, aufgewendete Stunden für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu dokumentieren, falls es zu einer Betriebsprüfung kommt.
Ein Musterbeispiel stellt das Bundesfinanzministerium zur Verfügung.
Auszahlung auch dann, wenn keine Gewinne anfallen
Die Forschungszulage wird mit der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer verrechnet. Ergibt die Steuererklärung einen Verlust, wird die Forschungszulage ausgezahlt.
Keine doppelte Förderung möglich
Die Forschungszulage greift nur, wenn die Personalkosten eines Forschungsvorhabens nicht in Rahmen anderer Förderungen unterstützt werden.