Europäisch einheitliche Unternehmensbesteuerung
Die EU-Kommission hat Vorschriften für die europaweit einheitliche Besteuerung von Unternehmen angekündigt.
Europa plant eine einheitliche Unternehmensbesteuerung. Dafür hatte die EU zuletzt eine Agenda zur „Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert“ vorgestellt. Konkrete Maßnahmen sollen 2022 vorgestellt werden.
Bisher wurden drei Grundsätze festgelegt. Zuerst soll ein neuer Ramen geschaffen werden. Damit sollen Bürokratie abgebaut, steuerliche Hindernisse beseitigt, Steuerschlupflöcher geschlossen und der Binnenmarkt unternehmensfreundlicher gestaltet werden. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Steuern soll gerechter zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Zweitens soll durch Förderung produktiver Investitionen und das Schützen nationaler Einnahmen der ökologische und digitale Wandel vorangetrieben werden. Ausgehend vom „Aktionsplan für Besteuerung“ aus dem Jahr 2020 sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz in Großkonzernen hinzukommen. Die Unternehmen sollen außerdem Anreize erhalten, mehr durch Eigenkapital statt durch Fremdkapital zu finanzieren.
Drittens sollen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten. Profitieren sollen davon vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. In Deutschland wurden die Regelungen hierzu bereits angepasst.
Weitere Details finden Sie auf der Website der EU-Kommission.