Steuerliche Forschungsförderung ab sofort beantragbar

Antrag auf Forschungszulage ab sofort in „Mein ELSTER“ möglich.

Seit dem 1. April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage können die Betriebe selbst über das Portal „Mein ELSTER“ beziehungsweise über den Steuerberater beantragen.

Um eine Forschungszulage zu erhalten, muss das Unternehmen ein förderfähiges Forschungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung können sich Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle ausstellen lassen.

Steuerbonus für Lohnkosten und Auftragsforschung

Forschende Unternehmen können einen Anspruch auf Zulage in Höhe von 25 % der Lohnkosten für Mitarbeiter des Forschungsprojekts geltend machen.

Auftragsforschung wird ebenfalls gefördert mit 25 % bezogen auf 60 % der Auftragssumme.

Dokumentation der Forscher-Stunden ratsam

Es ist ratsam, aufgewendete Stunden für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu dokumentieren, falls es zu einer Betriebsprüfung kommt.

Ein Musterbeispiel stellt das Bundesfinanzministerium zur Verfügung.

Auszahlung auch dann, wenn keine Gewinne anfallen

Die Forschungszulage wird mit der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer verrechnet. Ergibt die Steuererklärung einen Verlust, wird die Forschungszulage ausgezahlt.

Keine doppelte Förderung möglich

Die Forschungszulage greift nur, wenn die Personalkosten eines Forschungsvorhabens nicht in Rahmen anderer Förderungen unterstützt werden.

BMWi: 1,5 Mrd. EUR für die Fahrzeugindustrie

Unternehmen können in Kürze Fördergelder für Investitionen, Forschung und Entwicklung sowie regionale Vernetzung in der Fahrzeugindustrie beantragen.

Das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie steht. Es umfasst vier Förderrichtlinien und einen Förderumfang von insgesamt 1,5 Mrd. EUR für die Jahre 2021 bis 2024.

Transformation durch Investition

Im Jahr 2020 waren bereits erste Projekte im Umfang von 44 Mio. EUR gestartet. Konkret unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit vier neuen Förderrichtlinien die deutsche Fahrzeugindustrie auf dem Weg in eine digitale und nachhaltige Zukunft. Ziel ist, mit Investitionen die Transformation der Branche voranzutreiben: in den Bereichen autonomes Fahren, digitalisierte und nachhaltige Produktion, Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle und beim Umstieg auf alternative Antriebe.

„Mit dem neuen Förderprogramm geben wir einen milliardenschweren Investitionsimpuls für Fahrzeughersteller und Zulieferer.“

Fit für die Zukunft

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärt: „Mit dem neuen Förderprogramm geben wir einen milliardenschweren Investitionsimpuls für Fahrzeughersteller und Zulieferer. Damit machen wir den Automobilstandort Deutschland fit für die Zukunft und sichern gute Arbeitsplätze und digitales Know-how in der deutschen Fahrzeugindustrie. Gerade kleine und mittlere Zulieferunternehmen können von der Förderung profitieren und mit innovativen Technologien die Mobilität der Zukunft vorantreiben“.

2021: 400 Mio. EUR für Investitionsförderung

In diesem Jahr stehen insgesamt rund 600 Mio. EUR zur Verfügung, davon 400 Mio. EUR für Investitionsförderung. Infos zur Antragstellung werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.