Nachhaltig Mehrumsatz durch ZIM

Die Fördermaßnahmen des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand (ZIM) stärken mittelständische Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie.

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Innovationskraft des deutschen Mittelstandes – und das mit Erfolg. Laut einer aktuellen Studie des RKW-Kompetenzzentrums leistet ZIM einen wichtigen Beitrag zum Technologietransfer, setzt Anreize dauerhaft in Forschung und Entwicklung zu investieren und sichert nachhaltig Arbeitsplätze in den Unternehmen.

180.000 EUR Mehrumsatz im zweiten Jahr

In Zahlen zeigt sich der Erfolg wie folgt. 2019 erzielten Unternehmen, die 2018 ein ZIM-Projekt beendet hatten, durchschnittlich 127.000 EUR Mehrumsatz durch ZIM-Projekte. Für 2020 rechneten die Unternehmen mit einer weiteren Erhöhung auf 182.000 EUR.

Durchschnittlich wurde dank ZIM ein zusätzlicher Job geschaffen. Mehr als sieben Arbeitsplätze wurden gesichert.

Im Jahr vor Projektstart verfolgten 56% der Unternehmen regelmäßig FuE-Aktivitäten. 2019 ist die Quote auf 70% angestiegen.

Insgesamt hatten 70% der durch ZIM geförderten Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte. Durchschnittlich waren die Unternehmen 22 Jahre alt.

Fast 80% der Unternehmen rechneten zum Zeitpunkt der Befragung mit negativen Auswirkungen durch die Pandemie. Gleichwohl gehen über 50% der Unternehmen davon aus, dass die Corona-Krise keine Auswirkungen auf ihre FuE-Aktivitäten haben wird.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter:

https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Downloads/Studien/expertise-zim-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=9

 

Steuerliche Forschungsförderung ab sofort beantragbar

Antrag auf Forschungszulage ab sofort in „Mein ELSTER“ möglich.

Seit dem 1. April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage können die Betriebe selbst über das Portal „Mein ELSTER“ beziehungsweise über den Steuerberater beantragen.

Um eine Forschungszulage zu erhalten, muss das Unternehmen ein förderfähiges Forschungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung können sich Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle ausstellen lassen.

Steuerbonus für Lohnkosten und Auftragsforschung

Forschende Unternehmen können einen Anspruch auf Zulage in Höhe von 25 % der Lohnkosten für Mitarbeiter des Forschungsprojekts geltend machen.

Auftragsforschung wird ebenfalls gefördert mit 25 % bezogen auf 60 % der Auftragssumme.

Dokumentation der Forscher-Stunden ratsam

Es ist ratsam, aufgewendete Stunden für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu dokumentieren, falls es zu einer Betriebsprüfung kommt.

Ein Musterbeispiel stellt das Bundesfinanzministerium zur Verfügung.

Auszahlung auch dann, wenn keine Gewinne anfallen

Die Forschungszulage wird mit der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer verrechnet. Ergibt die Steuererklärung einen Verlust, wird die Forschungszulage ausgezahlt.

Keine doppelte Förderung möglich

Die Forschungszulage greift nur, wenn die Personalkosten eines Forschungsvorhabens nicht in Rahmen anderer Förderungen unterstützt werden.