Steuerliche Forschungsförderung ab sofort beantragbar

Antrag auf Forschungszulage ab sofort in „Mein ELSTER“ möglich.

Seit dem 1. April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage können die Betriebe selbst über das Portal „Mein ELSTER“ beziehungsweise über den Steuerberater beantragen.

Um eine Forschungszulage zu erhalten, muss das Unternehmen ein förderfähiges Forschungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung können sich Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle ausstellen lassen.

Steuerbonus für Lohnkosten und Auftragsforschung

Forschende Unternehmen können einen Anspruch auf Zulage in Höhe von 25 % der Lohnkosten für Mitarbeiter des Forschungsprojekts geltend machen.

Auftragsforschung wird ebenfalls gefördert mit 25 % bezogen auf 60 % der Auftragssumme.

Dokumentation der Forscher-Stunden ratsam

Es ist ratsam, aufgewendete Stunden für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu dokumentieren, falls es zu einer Betriebsprüfung kommt.

Ein Musterbeispiel stellt das Bundesfinanzministerium zur Verfügung.

Auszahlung auch dann, wenn keine Gewinne anfallen

Die Forschungszulage wird mit der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer verrechnet. Ergibt die Steuererklärung einen Verlust, wird die Forschungszulage ausgezahlt.

Keine doppelte Förderung möglich

Die Forschungszulage greift nur, wenn die Personalkosten eines Forschungsvorhabens nicht in Rahmen anderer Förderungen unterstützt werden.

Wirtschaft stärker als erwartet

Die deutsche Wirtschaft entwickelt sich besser als noch im Winter erwartet. Die Prognosen für das Bruttoinlandsprodukt wurden deshalb nach oben korrigiert. 

Das IfW Kiel wirft einen positiven Blick auf die wirtschaftliche Zukunft in Deutschland. Der BIPZuwachs für 2021 wurde von 3,1 % auf 3,7 % korrigiert. Auch für 2022 wurden die Werte angehoben. Grund hierfür sind gute Auslandsgeschäfte und eine starke US-Wirtschaft. Auch die mögliche Erfüllung der Impfziele bis zum Sommer lässt vor allem im zweiten Halbjahr auf eine verbesserte Wirtschaftslage hoffen, so das IfW.

Deutschland verliert 340 Mrd. EUR

Allerdings macht der Einbruch des privaten Konsums aufgrund des anhaltenden Lockdowns der Wirtschaft immer noch zu schaffen. So schätzen die Forscher den gesamten Wertschöpfungsverlust für die Jahre 2020 bis 2022 auf 340 Mrd. EUR. Die Arbeitslosigkeit bleibt jedoch niedrig. Dies ist vor allem auf das Kurzarbeit-Modell zurückzuführen.  

Deutschland nicht ausreichend vorbereitet 

Mit der zu erwartenden Erholung fällt auch die Begründung für weitere Verschuldung des Staates weg. „Das strukturelle Defizit des Staates fällt im kommenden Jahr um 40 Mrd. EUR zu hoch aus. […] Hierauf ist das Land unzureichend vorbereitet, die Verteilungskonflikte dürften sich daher in der nächsten Legislaturperiode erheblich verschärfen.“, sagt IfW-Konjunkturchef Stefan Kooths. Trotz der verbesserten Erwartungen für die Wirtschaft bleibt also abzuwarten, wie schnell sich Deutschland von der Pandemie erholen kann.