ZIM-Richtlinie angepasst

Am 10. Mai hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Richtlinie für das ZIM angepasst. Die Änderungen traten am 11. Juni 2021 in Kraft.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Richtlinie des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) angepasst. Laut der Behörde seien die Förderkonditionen nun passgenauer. Die Anpassung ermögliche Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten stecken, unter bestimmten Bedingungen auch eine Förderung. Dabei werden jedoch nur Unternehmen berücksichtigt, die zum 31. Dezember 2019 noch nicht in Schwierigkeiten waren.

Lockerung bei bilanzieller Situation

Bei der Überprüfung der betriebswirtschaftlichen Situation von Unternehmen, die von der Neuregelung erfasst sind, wird eine sachgerechte Berücksichtigung von geeigneten Nachrangdarlehen und ähnlichen Finanzinstrumenten ermöglicht. Das Unternehmen muss jedoch den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringen können.

Innovationsnetzwerke: Längere Laufzeiten möglich

Bei den ZIM-Innovationsnetzwerken besteht nun die Möglichkeit, eine Verlängerung der Laufzeit von Phase 1 und 2 zu beantragen. Jedoch nur mit begründeter Antragsstellung und nur in Ausnahmefällen. Die Regelungen zu Beteiligungen zwischen Netzwerkmanagementeinrichtungen und Netzwerkpartnern wurden ebenfalls angepasst.

Weitere Informationen zu den ZIM-Richtlinien finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.