Nachhaltig Mehrumsatz durch ZIM

Die Fördermaßnahmen des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand (ZIM) stärken mittelständische Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie.

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Innovationskraft des deutschen Mittelstandes – und das mit Erfolg. Laut einer aktuellen Studie des RKW-Kompetenzzentrums leistet ZIM einen wichtigen Beitrag zum Technologietransfer, setzt Anreize dauerhaft in Forschung und Entwicklung zu investieren und sichert nachhaltig Arbeitsplätze in den Unternehmen.

180.000 EUR Mehrumsatz im zweiten Jahr

In Zahlen zeigt sich der Erfolg wie folgt. 2019 erzielten Unternehmen, die 2018 ein ZIM-Projekt beendet hatten, durchschnittlich 127.000 EUR Mehrumsatz durch ZIM-Projekte. Für 2020 rechneten die Unternehmen mit einer weiteren Erhöhung auf 182.000 EUR.

Durchschnittlich wurde dank ZIM ein zusätzlicher Job geschaffen. Mehr als sieben Arbeitsplätze wurden gesichert.

Im Jahr vor Projektstart verfolgten 56% der Unternehmen regelmäßig FuE-Aktivitäten. 2019 ist die Quote auf 70% angestiegen.

Insgesamt hatten 70% der durch ZIM geförderten Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte. Durchschnittlich waren die Unternehmen 22 Jahre alt.

Fast 80% der Unternehmen rechneten zum Zeitpunkt der Befragung mit negativen Auswirkungen durch die Pandemie. Gleichwohl gehen über 50% der Unternehmen davon aus, dass die Corona-Krise keine Auswirkungen auf ihre FuE-Aktivitäten haben wird.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter:

https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Downloads/Studien/expertise-zim-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=9

 

Save the Date: Innovationstag Mittelstand

Das BMWi lädt zum Innovationstag Mittelstand am 17. Juni 2021 ein. Pandemiebedingt findet die Veranstaltung als digitales Event statt.

Am 17. Juni 2021 findet wieder der Innovationstag Mittelstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Veranstaltung als digitales Event durchgeführt. Dazu werden zahlreiche Streams, Webinare und Projektpräsentationen online angeboten.

Ip M hatte 2019 erfolgreich am Innovationstag Mittelstand teilgenommen. Gemeinsam präsentierten die Projektpartner Ingenieurbüro Muhr, Hochschule Deggendorf, Zwerrenz Automatisierungstechnik, Gesellschaft für Bild- und Signalverarbeitung, Technische Universität Ilmenau, edmos industrielle Baugruppen und Fliesen Unger das Erfolgsprojekt FER*Tig*er zum automatisierten Fliesenlegen. Im vergangen Jahr 2020 war der Innovationstag Mittelstand pandemiebedingt ausgefallen.

Für das diesjährige Event können sich Interessierte ab dem 20. Mai 2021 kostenlos sowohl für die Vorträge als auch für die Matchmaking-Plattform anmelden. Weitere Informationen zur Anmeldung und ein umfangreiches Programm gibt es unter:

www. innovationstag-mittelstand-bmwi.de

Europäisch einheitliche Unternehmensbesteuerung

Die EU-Kommission hat Vorschriften für die europaweit einheitliche Besteuerung von Unternehmen angekündigt.

Europa plant eine einheitliche Unternehmensbesteuerung. Dafür hatte die EU zuletzt eine Agenda zur „Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert“ vorgestellt. Konkrete Maßnahmen sollen 2022 vorgestellt werden.

Bisher wurden drei Grundsätze festgelegt. Zuerst soll ein neuer Ramen geschaffen werden. Damit sollen Bürokratie abgebaut, steuerliche Hindernisse beseitigt, Steuerschlupflöcher geschlossen und der Binnenmarkt unternehmensfreundlicher gestaltet werden. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Steuern soll gerechter zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.

Zweitens soll durch Förderung produktiver Investitionen und das Schützen nationaler Einnahmen der ökologische und digitale Wandel vorangetrieben werden. Ausgehend vom „Aktionsplan für Besteuerung“ aus dem Jahr 2020 sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz in Großkonzernen hinzukommen. Die Unternehmen sollen außerdem Anreize erhalten, mehr durch Eigenkapital statt durch Fremdkapital zu finanzieren.

Drittens sollen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten. Profitieren sollen davon vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. In Deutschland wurden die Regelungen hierzu bereits angepasst.

Weitere Details finden Sie auf der Website der EU-Kommission.